Fragen & Antworten: (FAQ)
Ihre Frage ist nicht dabei? Melden Sie sich gerne per Mail (info@impulshanau.de), über das Kontaktformular auf der Homepage oder telefonisch (06181 4341040) in unserer Praxis.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Die Therapiezeit variiert je nach Krankheitsbild und liegt im Ermessen des Arztes. Bei Vorlage der Verordnung kann das Zeitintervall benannt werden.
Kann ich die Therapie auch privat bezahlen – ohne Verordnung?
Nein, die Therapie muss von einem Arzt verschrieben werden. Wir sind Heilmittelerbringer und können nur auf Verordnungen behandeln. Privatzahlerleistungen gibt es nicht.
Wie ist das mit der Zuzahlung?
Die Therapie ist bis zum vollendeten 18 Lebensjahr kostenfrei. Nach dem vollendetem 18. Lebensjahr muss die gesetzlich versicherte Person 10 % der Behandlungskosten zzgl. 10,00 € Verordnungsgebühr tragen. Ausnahme: Sie sind von der Zuzahlung durch die Krankenkasse befreit. Bitte legen Sie uns den Befreiungsausweis am ersten Tag der Behandlung (Erstgespräch) vor.
Privatversicherte Personen erhalten zu Beginn der Therapie eine Honorarvereinbarung über die Kosten der Therapie. Bei Beendigung der Therapie wird entsprechend einer Rechnung gestellt; inwieweit diese von Ihrer Krankenkasse übernommen wird, variiert je nach Versicherung.
Ist die Praxis barrierefrei?
Ja, die Praxis ist barrierefrei.
Kann ich an der Praxis parken?
Um das Amberghaus gibt es Parkplätze sowie ausgewiesene Behindertenparkplätze. Ansonsten besteht die Möglichkeit, in den anliegenden Parkhäusern zu parken.
Was mache ich, wenn ich bemerke, dass mein Kind Schwierigkeiten zeigt?
Gehen Sie aktiv auf das Umfeld Ihres Kindes zu. Fragen Sie im Kindergarten, in der Schule, im Hort, bei Freizeitaktivitäten, etc. nach, ob hier ebenfalls Schwierigkeiten bestehen. Danach vereinbaren Sie einen Termin bei ihrem Arzt und besprechen dort alles weitere.
Woher bekomme ich eine Verordnung (Rezept) für Ergotherapie?
Eine Ergotherapie Verordnung wird durch den behandelnden Arzt ausgestellt, wenn eine Indikation für Ergotherapie besteht.
Müssen Sie als Patient oder Ihr Kind besondere Bedingungen erfüllen, um an der Therapie teilzunehmen?
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, sobald Sie eine Verordnung (Rezept) erhalten haben. Wichtige Voraussetzungen für ein gutes Gelingen und einen Therapieerfolg sind:
- Regelmäßige Teilnahme an der Therapie
- Einsicht in die Therapienotwendigkeit
- Durchführung der in der Therapie erfolgten Anleitungen für häusliche Übungen
- Interesse und Zeit für Reflexionsgespräche, um gemeinsam den Therapieverlauf und die weiteren Zielsetzungen zu besprechen
Können Eltern die Therapie unterstützen?
Ja, Ihre Mitarbeit ist ein großer Bestandteil der Behandlung. Sie werden von uns regelmäßig über die wichtigsten Therapieprozesse aufgeklärt und angeleitet, diese im Alltag umzusetzen. Durch Ihre Mitarbeit erhöht sich der Erfolg der Therapie entscheidend.
Dürfen Eltern an der Therapie teilnehmen?
Sprechen Sie dies mit ihrer Therapeutin ab. Entscheiden Sie gemeinsam, ob die Zielsetzung/Zielerreichung durch die Therapieteilnahme gegeben ist.
Wie wird bei uns eine qualifizierte Behandlung gewährleistet?
Durch genaue Befunderhebung, Therapieplanung, gemeinsame Zielbesprechung und der darauffolgenden Durchführung der Therapie.
Wir sind ein großes Team an Ergotherapeutinnen, das regelmäßig an Weiterbildungen in allen Therapiebereichen teilnimmt, um auf dem neusten Wissenstand zu bleiben und Ihnen somit die bestmöglichste Therapie anbieten zu können.
Gibt es in der Praxis zertifizierte Handtherapeutinnen?
Handtherapie ist ein Bestandteil der Ergotherapie. Wir bieten zusätzlich zertifizierte Handtherapie für Ihre Behandlung an.
Wie läuft das mit dem Schienenbau ab?
Melden Sie sich mit Ihrer Verordnung (Rezept) zum Schienenbau in der Praxis. Hier wird mit Ihnen ein Termin vereinbart und alle weiteren Details besprochen.
Was ist Ergotherapie und für was wird diese angewandt?
Ergotherapie behandelt Menschen mit angeborenen oder erworbenen Einschränkungen in jedem Lebensalter zum Zweck der Genesung, der Verbesserung oder der Kompensation für eine größtmögliche selbständige und selbstbestimmte Lebensführung.
Dabei steht innerhalb der ergotherapeutischen Behandlung vor allem die Gesamtheit des jeweiligen Patienten mit seinen Bedürfnissen und die Beziehungen seiner einzelnen körperlichen und psychischen Teilbereiche zueinander im Vordergrund (ganzheitlicher Behandlungsansatz) also nicht nur die ausschließliche Behandlung der jeweils betroffenen Areale oder Körperteile.
Bewegungsabläufe, Wahrnehmungen und psychische Empfindungen werden (wieder) hergestellt, trainiert, mit Hilfsmitteln kompensiert oder der Verlust dieser Funktionen verhindert bzw. deren Verlust zumindest zeitlich verzögert und sodann kompensiert.
Ergotherapie ist als Heilmittel von den Gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und wird auch im Rahmen der Prävention eingesetzt.
(Definition des Bundesverbands für Ergotherapeuten 2014)
Gerne können Sie die einzelnen ergotherapeutischen Bereiche unter Leistungen nachlesen.
Unter Weiterbildungen finden Sie eine Übersicht aller durchgeführten Fortbildungen im Team.